Wichtige Informationen zur Eintrittsregelung


Lieber Gast,

wir laden Sie herzlich zu einem Besuch ins Seerestaurant ein. Testen Sie unser vielfältiges Angebot an Speisen und Getränken und genießen Sie den freien Blick auf den See. Bei einem guten Glas Wein oder einem frisch gezapften Bier vermittelt Ihnen das Seerestaurant echte Urlaubstimmung.

Der Besuch der Erholungsanlage auf dem sich das Seerestaurant befindet ist für Besucher kostenpflichtig. Wenn Sie allerdings ausschließlich das Seerestaurant besuchen, und nicht die vielen Angebote der Anlage nutzen wollen, kann Ihnen der Eintritt im Seerestaurant erstattet werden.

 

Dazu beachten Sie bitte folgende Punkte

1. Entrichten Sie die Eintrittsgebühr am Eingang und teilen Sie dem Personal mit, dass Sie das Restaurant besuchen möchten.

2. Sie erhalten nun einen Restaurantbeleg, den Sie bitte aufbewahren.
3. Ab einem Verzehr von 15,-- € pro Person wird Ihnen nach Vorlage des Restaurantbelegs die Eintrittsgebühr erstattet.
4. Der Restaurantbeleg ist nur am Ausstellungstag gültig und ist nicht übertragbar. Auch bei einem Verzehr vom mehr als  15,-- €  einer Person kann nur der Betrag eines Eintritts erstattet werden. Der Betrag von 15,-- € ist nur pro Person gültig und kann nicht mit anderen Beträgen addiert werden.
5. Besucher die am gleichen Tag noch baden, sonnen etc. oder sich aus anderen Gründen in der Erholungsanlage aufhalten, kann der Eintritt leider nicht erstattet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Seerestaurant ST. LEONER SEE

Inh: Peter Heinrich 

Erholungsanlage St. Leoner See

Am St. Leoner See 1 

68789 St. Leon-Rot

Telefon 06227/ 87167-88

Mobil  0176 / 978 100 87

            0151 / 255 355 81

info@seerestaurant-stleoner-see.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

11.30 Uhr  -  21.00 Uhr

Samstag u. Sonntag

11.30 Uhr  -  21.00 Uhr

 

Die angegebenen Zeiten sind Mindestöffnungszeiten und können sich bei Bedarf verlängern!