Lieber Gast,
wir laden Sie herzlich zu einem Besuch ins Seerestaurant ein. Testen Sie unser vielfältiges Angebot an Speisen und Getränken und genießen Sie den freien Blick auf den See. Bei einem guten
Glas Wein oder einem frisch gezapften Bier vermittelt Ihnen das Seerestaurant echte Urlaubstimmung.
Der Besuch der Erholungsanlage auf dem sich das Seerestaurant befindet ist für Besucher kostenpflichtig. Wenn Sie allerdings ausschließlich das Seerestaurant besuchen, und nicht die vielen Angebote der Anlage
nutzen wollen, kann Ihnen der Eintritt im Seerestaurant erstattet werden.
Dazu beachten Sie bitte folgende Punkte
1. Entrichten Sie die Eintrittsgebühr am Eingang und teilen Sie dem Personal mit, dass Sie das Restaurant besuchen möchten.
2. Sie erhalten nun einen Restaurantbeleg, den Sie bitte aufbewahren.
3. Ab einem Verzehr von 15,-- € pro Person wird Ihnen nach Vorlage des Restaurantbelegs die Eintrittsgebühr erstattet.
4. Der Restaurantbeleg ist nur am Ausstellungstag gültig und ist nicht übertragbar. Auch bei einem Verzehr vom mehr als 15,--
€ einer Person kann nur der Betrag eines Eintritts erstattet werden. Der Betrag von 15,-- € ist nur pro Person gültig und
kann nicht mit anderen Beträgen addiert werden.
5. Besucher die am gleichen Tag noch baden, sonnen etc. oder sich aus anderen Gründen in der Erholungsanlage aufhalten, kann der Eintritt
leider nicht erstattet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.